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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10   

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https://dejure.org/2011,30785
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10 (https://dejure.org/2011,30785)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.02.2011 - L 4 KR 256/10 (https://dejure.org/2011,30785)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - L 4 KR 256/10 (https://dejure.org/2011,30785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Keine Einstufbarkeit eines VocaStim-Trainers zur Behandlung einer Stimmbandlähmung als Heilmittel gem. § 33 Abs. 1 SGB V, sondern als Hilfsmittel i.R. einer neuen Behandlungsmethode

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Einstufbarkeit eines VocaStim-Trainers zur Behandlung einer Stimmbandlähmung als Heilmittel gem. § 33 Abs. 1 SGB V, sondern als Hilfsmittel i.R. einer neuen Behandlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Reizstromgerät zur Aktivierung der Stimmbänder (Voca-Stim-Trainer) - Rukurrensparese (Stimmbandlähmung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Denn eine Therapie wird als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V nach der Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 8) nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat.

    Damit hat der Kläger nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. April 2006 (a.a.O.) keinen Anspruch auf die Kostenübernahme.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Der Senat vermag einen Anspruch des Klägers auf Kostenübernahme für die Behandlung auch nicht auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 6. Dezember 2005, AZ: 1 BvR 347/98 für begründet zu erachten.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Obgleich - wie der Kläger zutreffend anmerkt - sowohl die Stimmtherapie als auch die Elektrostimulation von gelähmten Muskeln bereits langjährig etabliert ist, gilt die hiesige Kombinationsform als "neu" im Sinne des § 135 SGB V, denn neu ist eine Methode auch dann, wenn sie sich aus einer neuartigen Kombination verschiedener, für sich allein jeweils anerkannter oder zugelassener Maßnahmen zusammensetzt (BSG v. 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Das SGB V enthält keine Definition des Heilmittelbegriffs, umfasst aber nach der Rechtsprechung des BSG persönliche medizinische Dienstleistungen (s. auch Wagner in: Krauskopf, Kommentar zum SGB V, § 32, Rn. 4); dabei stützt sich die Rechtsprechung vor allem auf die Definition des Heilmittelbegriffs im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG v. 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 41).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Der Begriff der (Untersuchung- und) Behandlungsmethode bezeichnet ein medizinisches Vorgehen, dem ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das es von anderen Therapien unterscheidet und seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (BSG v. 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - USK 2005-77).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Erst wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, kann sie der Versicherte von seiner Krankenkasse beanspruchen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 2006, Az.: L 4 KR 45/06).
  • SG Lüneburg, 15.12.2010 - S 9 KR 37/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    Denn eine Maßnahme innerhalb einer logopädischen Behandlung setzt begriffsnotwendig die Anwesenheit eines Logopäden voraus (so auch Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2010, S 9 KR 37/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 4 KR 405/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
    (b.) Zwar teilt der Senat diese Rechtsprechung des BSG zur Verbindlichkeit der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Juli 2010, Az.: L 4 KR 405/09).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - L 5 KR 147/14

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - Schlaf-Apnoe-Syndrom -

    Dabei bezeichnet der Begriff (Untersuchung- und) Behandlungsmethode ein medizinisches Vorgehen, dem ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liegt, das es von anderen Therapien unterscheidet und seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (BSG, Urteil vom 27.09.2005, Az. B 1 KR 28/03 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.02; 2011, Az. L 4 KR 256/10).
  • SG Berlin, 23.05.2014 - S 166 KR 1739/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - keine Aufnahme eines Gerätes zur

    Eine Methode ist auch dann neu, wenn sie sich aus einer neuartigen Kombination verschiedener, für sich allein jeweils anerkannter oder zugelassener Maßnahmen zusammensetzt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2011, L 4 KR 256/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 422/09
    Dann aber ist ein Heilmittel nicht gegeben (ebenso für Elektro-Muskelstimulationsgeräte: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2006, - L 16 KR 78/03 - für den VocaStimmTrainer ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, 4. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2001 - L 4 KR 256/10 -).
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 72 KR 500/12

    Krankenversicherung - Eilverfahren - vorläufige Kostenübernahme für einen

    Eine Methode ist auch dann neu, wenn sie sich aus einer neuartigen Kombination verschiedener, für sich allein jeweils anerkannter oder zugelassener Maßnahmen zusammensetzt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.02.2011, L 4 KR 256/10 m.w.N.).
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